Geschichte

70er-Jahre
Regionalplanungsgruppe Mutschellen nimmt den Wunsch nach einer regionalen Sport- und Freizeitanlage in die Planung auf.



1992
Gemeindeammännerkonferenz nimmt das Vorhaben aus der Schublade.



1995
Die Planungskommission nimmt mit der «Interessensgemeinschaft Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt» (IG-RSM ist ein Zusammenschluss aller interessierten Vereine auf dem Mutschellen) die Arbeit auf. Ein erster Kredit über CHF 60'000 wird bewilligt.



1996 November
Die drei Gemeinden Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen stimmen an ihren Herbstgemeindeversammlungen einem Wettbewerbskredit von CHF 330'000 zu. An den gleichen Versammlungen werden die Satzungen für den als Bauherrschaft und spätere Trägerschaft vorgesehenen Gemeindeverband bewilligt.




1997 September
Architekt Rolf Mühlethaler gewinnt den Wettbewerb mit dem Projekt «Sport im Park».



1997 November
Die Gemeinden bewilligen einen Projektierungskredit von CHF 800'000.–



1998 November
An den Gemeindeversammlungen wird über den Landerwerb von CHF 9,1 Mio. und einen Baukredit von CHF 28,5 Mio. abgestimmt. Beide Vorlagen werden in allen drei Gemeinden deutlich gutgeheissen. In Widen und Rudolfstetten-Friedlisberg wird gegen den Baukredit das Referendum ergriffen.



1999 März
Rudolfstetten-Friedlisberg knapp und Widen deutlich, lehnen den Baukredit von CHF 28,5 Mio. ab.



1999 Sommer
Auf der Basis des gleichen Projektes wird eine reduzierte Variante entwickelt. Gestrichen werden Fitness, Wellness und Sauna. Aus dem Restaurant wird eine Vereinsküche und die Sporthalle wird von 48 x 32 m auf 48,6 x 28 m reduziert.



2000 November
An den Gemeindeversammlungen wird über einen Verpflichtungskredit mit Kostendach von CHF 21,5 Mio. und Bauteuerung abgestimmt. Alle Gemeinden nehmen deutlich an. In Widen wird erneut das Referendum ergriffen.



2001 März
Nach einem heftigen Abstimmungskampf wird das Referendum bei einer Stimmbeteiligung von 75% in Widen klar verworfen und damit der Baukredit angenommen. Nach insgesamt 18 Gemeindeversammlungen oder Abstimmungen (5 in Berikon, 6 in Rudolfstetten und 7 in Widen) von 1995 bis 2001 hat der Souverän der drei Mutschellengemeinden dem Projekt endgültig zugestimmt.



2001 ab April
Detaillierte Planungsarbeiten werden aufgenommen, das Bewilligungsverfahren und eine Generalunternehmer-Submission durchgeführt.



2002 April
Die Standort-Gemeinden Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen erteilen unter Auflagen die Baubewilligung. Zeitgleich wird auch die Baubewilligung für die Offenlegung des Pflanzerbachs erteilt. Gegen beide Baubewilligungen werden Einsprachen eingereicht. Die juristischen Verfahren beginnen.



2002 September
Die Planungsarbeiten können erfolgreich abgeschlossen werden. Vergabe an einen GU unter Vorbehalt der Baubewilligung wird vorgenommen.



2003 Januar
Der Regierungsrat des Kantons Aargau weist die Beschwerden der Einsprecher ab und bestätigt die Baubewilligung. Die Einsprecher ziehen den Entscheid des Regierungsrates an das Verwaltungsgericht weiter.



2004 Februar
Nach Ablauf eines Jahres heisst das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Einsprecher teilweise gut und hebt die Baubewilligung auf.



2004 Sommer
Die Unterlagen zum Projekt werden gemäss den Vorgaben des Verwaltungsgerichtes überarbeitet. Das geforderte Betriebsreglement wird erstellt. Damit die Anliegen der Anwohner optimal berücksichtigt werden können, finden zahlreiche Gespräche mit einer Delegation der Einsprecher statt.



2005 März
Eingabe des Baugesuches an die Gemeinde Widen.



2005 Dezember
Die Gemeinden Widen und Rudolfstetten-Friedlisberg erteilen die Baubewilligung.

Einsprache gegen die Baubewilligung von den gleichen Personen, mit denen über ein Jahr Gespräche geführt und das Betriebsreglement überarbeitet wurde.

Die beantragte Sprungbeschwerde, d.h. beide Einsprachen gegen die zwei verschiedenen Projekte werden von der gleichen Instanz behandelt, wird von allen Beteiligten gutgeheissen.



2006 Frühjahr
Rechtliche Abklärungen, welche Instanz für welche Beschwerde zuständig ist. Beim Bauprojekt ist der Gemeindeverband Bauherr, beim Projekt Bachöffnung ist der Kanton Bauherr.



2008 Februar
Entscheid des Verwaltungsgerichts: Es weist die Beschwerden gegen beide Projekte ab.



2008 April
Die Einsprecher akzeptieren den Entscheid des Verwaltungsgerichtes nicht und reichen beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Bauprojekt ein. Gegen das Projekt der Bachöffnung wird keine weitere Beschwerde eingereicht.



2008 Dezember
Das Bundesgericht entscheidet in den wesentlichen Punkten gegen die Einsprecher, verlangt aber vom Verwaltungsgericht, dass die Baubewilligung mit drei Auflagen ergänzt und präzisiert werden müsse. Der Ball liegt wieder beim Verwaltungsgericht.



2009 März
Das Verwaltungsgericht hat sein Versprechen gehalten und seinen Entscheid rasch gefällt. Das Verwaltungsgericht hat die Verfügung des Bundesgerichtes übernommen und erkennt, dass die Baubewilligung der Gemeinderäte Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen vom 29. November 2005 in Ziffer 9 mit drei Auflagen betreffend Lärm ergänzt werden muss.



2009 Mai
Die Burkertsmatt wird gebaut. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 2. März 2009 ist rechtskräftig geworden.



2010 Februar
Spatenstich zum Bau der Burkertsmatt.



2011 August
Fertigstellung des Sportzentrums Burkertsmatt.



2011 September
Teileröffnung und Schlüsselübergabe an die Vereine.



2012 Juni
Eröffnung des Sportzentrums Burkertsmatt.



2015 Oktober
Eröffnung Kunststoffeisbahn (600 m²). Jeweils von November bis Mitte März im Betrieb.