COVID-19



COVID-19 – Schutzkonzept

(übernommen von der Gemeinde Berikon)


Der Bundesrat hat aktuell folgende Massnahmen ergriffen:

Die Massnahmen betreffen unter anderem auch den Sport in allen Leistungsstufen sowie die Kultur. Es ersetzt das bisherige Schutzkonzept vom 28. Juni 2021.

Massnahmen und Verordnungen www.admin.ch

Die Gemeinde Berikon sowie das Sportzentrum Burkertsmatt reagieren wie folgt auf die neuen COVID-19 Massnahmen:

In öffentlichen Gebäuden besteht Maskenpflicht.

Indoor – Hallen und Probelokal (100 m2)
  • Unterliegen grundsätzlich der Zertifikatsplicht (2-G-Regeln)
  • Ausnahme: Proben und Trainings in fixen Gruppen (max. 30 Personen)
  • Kontaktdaten müssen erhoben werden

Outdoor
  • Keine Einschränkungen mehr

Veranstaltungen
  • Gemäss Weisungen BAG und Kanton Aargau

Kontakt bei Fragen:
Georg Nafzger
Betriebsleitung Sportzentrum Burkertsmatt
betriebsleitung@burkertsmatt.ch
Tel. 056 631 47 20